Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Die Betreiber von SEMPERconnect sind bemüht, die Webanwendung im Einklang mit dem österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG, BGBl. I Nr. 59/2018) und der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie dem European Accessibility Act (EAA, Richtlinie EU 2019/882) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Webanwendung https://semperconnect.cc/ sowie alle zugehörigen Untermodule.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

SEMPERconnect ist teilweise vereinbar mit dem Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA. Die Roadmap zur Erfüllung von WCAG 2.2 Level AA ist in Arbeit (Ziel: Q3 2026).

Zustand

StandardStatus
WCAG 2.1 Level AAIn Umsetzung (Selbstbewertung)
WCAG 2.2 Level AARoadmap Q3 2026
EN 301 549 V3.2.1In Prüfung
WACA-ZertifizierungGeplant 2026
European Accessibility Act (EAA)Compliance ab 28.06.2025

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit WZG

b) Unverhältnismäßige Belastung

Aktuell wurden keine Inhalte aufgrund unverhältnismäßiger Belastung ausgenommen.

c) Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Erstellung dieser Erklärung

Datum der Erstellung: 2026-05-02

Methode der Bewertung: Selbstbewertung mit Lighthouse, Pa11y, axe DevTools und manueller Prüfung mit Screen-Reader (NVDA / JAWS) und Tastatur-Navigation.

Letzte Überprüfung: 2026-05-02

Nächste geplante Überprüfung: 2027-05-02

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben Mängel der Barrierefreiheit bemerkt? Bitte teilen Sie uns diese mit:

Wir antworten innerhalb von vier Wochen. Sollten wir keine zufriedenstellende Lösung anbieten können, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle (siehe unten).

Durchsetzungs- / Schlichtungsverfahren

Sozialministeriumservice (SMS) — Schlichtungsstelle nach BGStG
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Telefon: +43 (0)5 9988
E-Mail: [email protected]
Web: www.sozialministeriumservice.at

Technische Umsetzung